Unsere Reise- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Abenteuerreisen.ch GmbH für von Abenteuerreisen.ch GmbH veranstaltete Reisearrangements oder andere von Abenteuerreisen.ch GmbH angebotene Leistungen.
2.Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Abenteuerreisen.ch GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und Abenteuerreisen.ch GmbH wirksam.
2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von Abenteuerreisen.ch GmbH beginnen ab Flughafen, bei individueller Anreise im Vertragshotel. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie im Katalog. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken für Kunden mit Wohnort Schweiz und in EURO für Kunden mit Wohnort in EU. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
4.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
4.3 Anzahlung für Reisen
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind folgende Anzahlungen zu leisten: CHF 1000 zahlbar innerhalb von 10 Tagen bei Reisen unter 4000 CHF Reisepreis. CHF 2000 zahlbar innerhalb von 10 Tagen bei Reisen über 4000 CHF Reisepreis.
4.4 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 35 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Abenteuerreisen.ch GmbH die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 5.2 geltend machen.
4.5 Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
4.6 Buchungsgebühren
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon und Telefaxgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt. Für Beratung und Verkauf kann gemäss eine Auftragspauschale von CHF 30 pro Buchungsauftrag erhoben werden.
4.7 Rabatte und Prämien
Diese sind nicht kumulierbar.
4.8 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag spätestens Tage vor Reisebeginn ausgehändigt oder zugestellt.
5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)
5.1 Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2 Bearbeitungsgebühr
Bei Annullation, Änderung oder Umbuchung einer Reise werden pro Person CHF 200, pro Auftrag maximal CHF 400 als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 5.3).
5.3 Annullationskosten
Nach der Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung seitens Abenteuerreisen.ch GmbH betragen die Annullationskosten 100%.
5.3.2 Besondere Bestimmungen für Flugbuchungen
Bei Annullation einer Flugbuchung, welche über Abenteuerreisen.ch GmbH erfolgt, gelten 100% Stornokosten, sofern diese von der Fluggesellschaft erhoben werden.
5.4 Gebuchte, noch nicht bezahlte Dienstleistungen
Für gebuchte Dienstleistungen, welche erst bei Reiseantritt vor Ort bezahlt werden müssen, gelten ebenfalls die unter Punkt 5.3 aufgelisteten Annullationskosten.
5.5 Ersatzreisende/r
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der/die Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den/die Ersatzreisende/n zu übernehmen.
5.6 Annullationskostenversicherung
Ein Abschluss ist unbedingt erforderlich, wenn Sie nicht schon eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.
5.7 Gesundheitliche Auflagen im Reiseland
Wenn für die Einreise in ein Land bestimmte gesundheitliche Auflagen gelten (Impfpflicht jeglicher Art, Testpflicht jeglicher Art oder sonstige gesundheitliche Auflagen seitens des Reiselandes) und die buchende Person diesen Auflagen nicht nachkommen kann oder will, dann gelten im Falle einer Annullation der Reise unsere Annullationskosten gemäss Punk 5.3
6. Programm und Preisänderungen
6.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
Abenteuerreisen.ch GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern.
6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge); b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein und Ausschiffungsgebühren usw.); c) Wechselkursänderungen oder d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer). e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimalteilnehmerzahl durchgeführt werden.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Abenteuerreisen.ch GmbH wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Abenteuerreisen.ch GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Umstände es erfordern. Abenteuerreisen.ch GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Abenteuerreisen.ch GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die Abenteuerreisen.ch GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
7. Reiseabsage durch Abenteuerreisen.ch GmbH
7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Abenteuerreisen.ch GmbH ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Abenteuerreisen.ch GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
7.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Abenteuerreisen.ch GmbH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Abenteuerreisen.ch GmbH die Reise bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.
7.3 Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Abenteuerreisen.ch GmbH veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Abenteuerreisen.ch GmbH so rasch als möglich.
7.4 Reiseabsage aus anderen Gründen durch Abenteuerreisen.ch GmbH
Abenteuerreisen.ch GmbH ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.
8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern Sie Abenteuerreisen.ch GmbH nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die Abenteuerreisen.ch GmbH Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
9.Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1 Beanstandung und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der Abenteuerreisen.ch GmbH Reiseleitung, der örtlichen Abenteuerreisen.ch GmbH Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d. h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
9.2 Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert 48 Stunden Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. – Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u. dgl. anzuerkennen.
9.3 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Abenteuerreisen.ch GmbH geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Abenteuerreisen.ch GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Abenteuerreisen.ch GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. Haftung von Abenteuerreisen.ch GmbH
10.1 Allgemeines
Abenteuerreisen.ch GmbH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Abenteuerreisen.ch GmbH Reiseleitung, der örtlichen Abenteuerreisen.ch GmbH Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.3.4).
10.2 Sicherheit
Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt Abenteuerreisen.ch GmbH keine Haftung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind. Unsere Empfehlung: Passen Sie die Geschwindigkeit immer den äusseren Bedingungen (Wetter, Topografie, Strassen/Wegbeschaffenheit) und Ihrem Können an. Lassen Sie sich nicht durch andere zum Schnellfahren verleiten – dies gilt vor allem in Abfahrten. Tragen Sie immer einen Helm, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind.
10.3 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.3.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Abenteuerreisen.ch GmbH auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
10.3.2 Haftungsausschlüsse
Abenteuerreisen.ch GmbH haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches Abenteuerreisen.ch GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Abenteuerreisen.ch GmbH ausgeschlossen.
10.3.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Abenteuerreisen.ch GmbH, sofern die Schäden durch Abenteuerreisen.ch GmbH oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 11.3.1).
10.3.4 Sach und Vermögensschäden
Bei Sach und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Abenteuerreisen.ch GmbH auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
10.3.5 Bus, Bahn, Flug und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.
10.4 Veranstaltung und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Abenteuerreisen.ch GmbH veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen. Abenteuerreisen.ch GmbH ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
11. Einreise, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 Für das Einholen eines Visums ist der Reisende verantwortlich. Abenteuerreisen.ch GmbH hilft dabei.
Für die Einhaltung der Zollvorschriften ist jeder Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
11.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen (gem. Ziff. 5).
11.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise, Gesundheits und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
11.4 Abenteuerreisen.ch GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Abenteuerreisen.ch GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Einfuhren hin.
12. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
13. Mieträder
Abenteuerreisen.ch bemüht sich, für Kunden das geeignete Mietvelo zur Verfügung zu stellen. Durch kurzfristige Änderungen kann es jedoch sein, dass das Mietvelo nicht in der Grösse verfügbar ist, welche bei der Buchung bestätigt wurde. Abenteuerreisen.ch behält es sich vor, dem Kunden direkt vor Ort ein anderes, möglichst gut passendes Mietvelo zur Verfügung zu stellen.
14. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am STS Swiss Travel Security und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.star.ch.
15. Foto und Filmaufnahmen
Es kann sein, dass auf Reisen und bei Kursen Film und Fotomaterial erstellt werden. Mit der Teilnahme eines Angebotes von Abenteuerreisen.ch GmbH geben Sie uns das Einverständnis, das dabei entstandene Material für Marketingzwecke (Online und Offline) zu nutzen.
16.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Abenteuerreisen.ch GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zug. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Organisation und Durchführung
Abenteuerreisen.ch GmbH, Neuengasse 30, 3011 Bern, Schweiz